Berufsstand

Der Verband der Berufsbeistandspersonen des Kantons Solothurn hat sich zum Ziel gesetzt, den Berufsstand zu stärken. Das Berufsbild der Berufsbeistandspersonen soll in der Öffentlichkeit an Bekanntheit erlangen.

In den letzten Jahrzehnten hat sich dieses stark verändert, nicht zuletzt auch mit Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welches per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Es hat das alte Vormundschaftsrecht aus dem Jahr 1907 abgelöst. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wurde gebildet und aus den Amtsvormundinnen und Amtsvormunden wurden Fachexperten im Sozialwesen. Die Aufgaben einer Berufsbeistandsperson sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Weitere Bestimmungen aus dem Obligationenrecht (OR) und dem Bundesgesetz über Vermögensverwaltung (VBVV) können ebenfalls für die Arbeit von Bedeutung sein.

Die Aufgaben einer Berufsbeistandsperson sind breit gefächert und können je nach Kontext variieren. Allgemein gilt, dass Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen, beraten, vertreten und in ihrer Selbstbestimmung fördern. Ihnen kommen Massgeschneiderte Aufgaben zu, die folgende Bereiche umfassen können:

  • Persönliche Betreuung und Beratung
  • Gesundheit
  • Wohnen
  • Einkommens- und Vermögensverwaltung
  • Administration
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Soziale Kontakte
  • Vertretung in rechtlichen Verfahren
  • Organisation von Unterstützungs- und Hilfeleistungen

Eine Berufsbeistandsperson führt ihre Tätigkeit im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privaten Anstellungsverhältnisses aus. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen sämtliche Pflichten bzw. Kompetenzen für die Berufsbeistandsperson weg, nicht aber für deren Arbeitgeber. Berufsbeistandspersonen bringen vorwiegend einen Abschluss einer Grundausbildung auf tertiärer Stufe in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologie, Pädagogik oder Rechtswissenschaften mit. Neben mehrjähriger Berufserfahrung ist der Besuch einer CAS-Ausbildung im Kindes- und Erwachsenenschutz vorzusehen. Weitere spezifische Weiterbildungen und Grundkenntnisse in Administration und Buchhaltung, Rechnungsführung und Finanzverwaltung inkl. Inventarisierung und Rechnungsabschluss tragen zur Eignung einer Berufsbeistandsperson bei. Die erforderlichen Kompetenzen einer Berufsbeistandsperson ergeben sich aus Fach- und Methodenkompetenzen sowie in Sozial- und Selbstkompetenzen. Weiter gilt der Berufskodex von AvenirSozial aus dem Jahr 2010 als verbindliches Arbeitsinstrument, dessen ethischen Grundsätze integraler Bestandteil des Anforderungsprofils bilden.

Der Schweizerische Vereinigung für Berufsbeistandändinnen und Berufsbeistände (SVBB) hat nach Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes das Anforderungsprofil für Beistandspersonen angepasst und im Juli 2017 veröffentlicht. Der Berufsstand der Berufsbeistandspersonen soll auch zukünftig gestärkt und die Qualitätssicherung vorangetrieben werden. Der SVBB hat ein Anerkennungsverfahren für Berufsbeistandspersonen lanciert, welches bei positiver Beurteilung berechtigt, die Berufsbezeichnung «Anerkennung Berufsbeistandsperson SVBB-ASCP» zu tragen.